Hinweisgeberschutz - Modul 2
Meldestellenbeauftragte/r oder Ombudsperson

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht ist in Form des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) erfolgt.
Es besteht in der Regel für Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Mitarbeitenden die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten. Dabei sind bestimmte Rahmenbedingungen und Verhaltensweisen einzuhalten.
Unsere modulare Ausbildung liefert mit Modul 1 eine Grundlagenausbildung für alle Ansprechpartner von internen Meldestellen sowie interessierten weiteren Personen wie Führungskräfte oder Mitarbeitervertreter. Die Ausbildung ist für alle Branchen gleichermaßen geeignet, es wird jedoch ein Schwerpunkt auf den Bereich der Sozialwirtschaft gesetzt.
Sofern der/die Meldestellenbeauftragte durch eine interne Person abgebildet wird, muss diese Person über die notwendige Fachkunde gem. § 15 Abs. 2 HinSchG verfügen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 und Modul 2 wird ein solcher Nachweis dokumentiert erbracht.
Aber auch Ansprechpartner für interne Meldestellen, die bereits einen internen oder externen Beauftragten installiert haben, profitieren von der zusätzlichen Teilnahme am Modul 2. Sie können besser und wirksamer unterstützen und das erworbene Wissen in die Praxis einbringen.
Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung zu Modul 2 setzt die vorherige Teilnahme zu Modul 1 voraus.

Hinweisgeberschutz Modul 2
Das Fachwissen für die Aufgabe als Ansprechpartner/in für den Hinweisgeber wird vermittelt
Hinweisgeberschutz Modul 1 + 2
Das Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragter pragmatisch und wirksam vermittelt
Seminarinhalte
Anforderungen, Möglichkeiten und Haftungsrisiken des Meldestellenbeauftragten
Welche Anforderungen bestehen, welche Möglichkeiten ergeben sich aus der Rolle und wo liegen die (auch persönlichen) Risiken?
Der Untersuchungsprozess
Welche Rahmenbedingungen gibt es für den Untersuchungsprozess, welche verschiedenen Schritte sind pragmatisch im Prozess zu durchlaufen (u.a. Plausibilitätsprüfung, Risikoeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Informationsbeschaffung, Information der GL, Einschaltung von Externen, Dokumentation, Übergabe)?
Kommunikation und Gesprächsführung
Wie kann der Sachverhalt durch vertrauensvolle Befragungen möglichst wirklichkeitsgetreu rekonstruiert werden? Welche Faktoren und Regeln werden empfohlen?
Meldestellenbeauftragte in der Praxis
U.a. Hilfestellungen für die Untersuchungsstrategie, Vorschläge für eine pragmatische Vorgehensweise.
Fachkundenachweis gemäß §15 HinSchG
Es wird die einschlägige Fachkunde gemäß §15 Abs.2, HinSchG für Meldestellenbeauftragte oder Ombudspersonen vermittelt.
Seminarinformationen
Das notwendige Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenkoordinator/in (Modul 1) oder als Meldestellenbeauftragte/r oder Ombudsperson (Modul 2, setzt Modul 1 voraus) – pragmatisch und wirksam aufbereitet und vermittelt mit dem Schwerpunkt Sozialwirtschaft.
Mitarbeitende, die als Ansprechpartner oder als Meldestellenbeauftragte/r eingesetzt sind sowie Personen, die sich Fachkenntnisse zum Hinweisgeberschutz aneignen möchten.
Seminarunterlagen in digitaler Form, Teilnahme- bescheinigung bei Teilnahme an Modul 1, Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis gemäß §15 HinSchG) nach Teilnahme an Modul 1&2.
Ihre organisatorische Ansprechpartnerin

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Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmebedingungen Seminare und Datenschutzhinweise.