Hinweisgeberschutz - Modul 1
Meldestellen-Koordinator

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht ist in Form des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) erfolgt. Es besteht in der Regel für Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Mitarbeitenden die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten. Dabei sind bestimmte Rahmenbedingungen und Verhaltensweisen einzuhalten.
Unsere modulare Ausbildung mit Schwerpunkt Sozialwirtschaft liefert mit Modul 1 eine Grundlagenausbildung für alle Ansprechpartner von internen Meldestellen sowie interessierten weiteren Personen wie Führungskräfte oder Mitarbeitervertreter. Die Ausbildung ist für alle Branchen gleichermaßen geeignet, es wird jedoch ein Schwerpunkt auf den Bereich der Sozialwirtschaft gesetzt.
Sofern der Meldestellenbeauftragte durch eine interne Person abgebildet wird, muss diese Person über die notwendige Fachkunde gem. § 15 Abs. 2 HinSchG verfügen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 und Modul 2 wird ein solcher Nachweis dokumentiert erbracht.
Aber auch Ansprechpartner für interne Meldestellen, die bereits einen internen oder externen Beauftragten installiert haben, profitieren von der zusätzlichen Teilnahme am Modul 2. Sie können besser und wirksamer unterstützen und das erworbene Wissen in die Praxis einbringen.
Anmeldung
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung zu Modul 2 setzt die vorherige Teilnahme zu Modul 1 voraus.

Seminarinhalte
Einführung und Hintergründe, Chancen und Risiken zum Hinweisgeberschutz
Wie ist der Hinweisgeberschutz einzuordnen, welche Chancen und Risiken ergeben sich?
Grundlegende Regelungen des Hinweisgeberschutzes
Für welche Fälle gilt der gesetzliche Hinweisgeberschutz, welche weiteren Pflichten bestehen? Wie wird der BR / die MAV eingebunden?
Anforderungen an interne Meldestellen
Was sind die Anforderungen an eine rechtskonforme interne Meldestelle?
Prozessablauf bei internen Meldestellen
Wie werden die gesetzlich geforderten Abläufe pragmatisch umgesetzt?
Datenschutzrechtliche Grundlagen
Was ist datenschutzrechtlich zu beachten (DSGVO, DSG-EKD, KDG)?
Hinweisgeberschutz in der Praxis
Checklisten, Richtlinien, Formulare, Ablaufdiagramm für eine einfache und schnelle Umsetzung in der Praxis.
Seminarinformationen
Das notwendige Fachwissen für die Aufgabe als Ansprechpartner für den Hinweisgeberschutz(Modul 1) oder als Meldestellenbeauftragter (Modul 1&2) – pragmatisch und wirksam aufbereitet und vermittelt mit dem Schwerpunkt Sozialwirtschaft.
Mitarbeitende, die als Ansprechpartner oder als Meldestellenbeauftragter eingesetzt sind sowie Personen, die sich Fachkenntnisse zum Hinweisgeberschutz aneignen möchten.
Seminarunterlagen in digitaler Form, Teilnahmebescheinigung bei Teilnahme an Modul 1, Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis gemäß §15 HinSchG) nach Teilnahme an Modul 1&2.
Ihre organisatorische Ansprechpartnerin

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Teilnahmebedingungen Seminare und Datenschutzhinweise.