Orientierungshilfe Informationssysteme im Sozialwesen (OH-SOZ)
Kriterienkatalog beschreibt gesetzesübergreifend rechtliche Anforderungen zum Einsatz von datenschutzkonformen IT-Systemen in der Altenhilfe und im gesamten Sozialwesen
- Was sollten Software-Anbieter bei der Entwicklung von IT-Systemen im Sozialwesen beachten?
- Wie lassen sich Datenschutz-Anforderungen beim EDV-Betrieb angemessen umsetzen?
Häufig fällt es schwer, einen konkreten Orientierungsrahmen für die Einhaltung rechtlicher Anforderungen im Datenschutz und der IT-Sicherheit zu finden. Gerade im Sozialwesen sind entsprechende Hilfestellungen seitens der Behörden noch nicht zu finden. Althammer & Kill hat aus diesem Grund die „Orientierungshilfe Informationssysteme im Sozialwesen“ (OH-SOZ) erstellt, die fachlich-inhaltliche Anforderungen aus dem Krankenhausumfeld für die Altenpflege und alle anderen Bereiche sozialer Arbeit übersetzt.
Mit dem vorgelegten Dokument besteht erstmalig ein konkreter Orientierungsrahmen, um Datenschutzkonformität von Software-Lösungen Landes- und Konfessionsübergreifend prüfen zu können. Das Dokument berücksichtigt u. a. die Vorgaben der folgenden Gesetze:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche (DSG-EKD)
- Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz in der Katholischen Kirche (KDO)
- sowie die 16 Landesdatenschutzgesetze (LDSG)
Anhand des umfassenden Kriterienkatalogs kann für Software-Systeme oder auch innerhalb von Einrichtungen beim Einsatz solcher Systeme geprüft werden, in wie weit die Belange von Datenschutz und IT-Sicherheit angemessen umgesetzt sind. Zugleich wird eine Orientierung gegeben, was bei einer Datenschutzprüfung in Pflege und Sozialwesen zu berücksichtigen ist.
Die Orientierungshilfe Informationssysteme im Sozialwesen (OH-SOZ) ist gegen eine Schutzgebühr von 195 EUR zzgl. MwSt. bei Althammer & Kill erhältlich.
Für Software-Anbieter und Software-Anwender von IT-Systemen bieten wir eine Zertifizierung entsprechend der vorgelegten Kriterien an.