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Compliance

Was macht eigentlich das EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Arne Wolff
Verfasst von: Arne Wolff
Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit

Schon am 23.02.2022 hatte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine europäische Lieferketten-Richtlinie vorgelegt: Unternehmen innerhalb der Europäischen Union sollen verpflichtet werden, die negativen Auswirkungen ihrer Wirtschaftstätigkeit, insbesondere in Bezug auf ihre globalen Lieferketten, auf Menschenrechte und Umwelt zu reduzieren. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles Wichtige über Hintergrund, Inhalt und Komplexität bei der Umsetzung des EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Hintergrund der EU-Lieferketten-Richtlinie

Wie erwartet schloss sich dem Vorschlag der EU-Kommission eine kontroverse Diskussion über das neue EU-Lieferkettengesetz an, welches international als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder auch CS3D) betitelt wird. Die Verhandlungsführenden von EU-Parlament und -Rat konnten sich jedoch nach zähem Ringen am 14.12.2023 auf einen Entwurfstext einigen.

Eine ursprünglich für den 09.02.2024 angesetzte Abstimmung musste kurzfristig nochmals verschoben werden, da die deutsche Regierung auf Druck der FDP eine Stimmenthaltung angekündigt hatte, wodurch unsicher war, ob der Entwurf die erforderliche Mehrheit erhalten würde. Es musste daher nachverhandelt werden.

Am 15.03.2024 hat schließlich ein abgeschwächter Entwurf zum EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten – einem Unterorgan des Rats der Europäischen Union – die nötige qualifizierte Mehrheit bekommen. Deutschland enthielt sich.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

An dieser Stelle muss nur noch das EU-Parlament der Richtlinie final zustimmen, wobei eine Mehrheit als sicher gilt. Dann wird die Richtlinie voraussichtlich im April oder Mai 2024 bekannt gegeben und tritt 20 Tage später in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie anschließend innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Deutschland wird dazu höchstwahrscheinlich das seit Januar 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) anpassen.

LkSG vs. CSDDD: Das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz im Vergleich

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) unterscheiden sich in Umfang und Schwerpunkt. 

Inhalte

Das LkSG deckt ein breites Spektrum an Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umwelt ab, darunter:

  • Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Rechte indigener Völker
  • Schutz von Umweltlebensräumen und Forstwirtschaft

Drei spezifische umweltbezogene Abkommen werden ebenfalls vom Gesetz adressiert: die Minamata-Konvention, die Stockholmer Konvention und die Basler Konvention

Das EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) ist weniger spezifisch, was den Umfang der zu bewertenden Menschenrechts- und Umweltaspekte angeht. Die Unternehmen werden verpflichtet, negative Auswirkungen, die während des gesamten Produktionslebenszyklus entstehen, allgemein zu identifizieren und zu adressieren, indem sie Maßnahmen ergreifen, um Missstände zu korrigieren.

Beschränkte sich der Geltungsbereich des LkSG auf den eigenen Geschäftsbereich, die unmittelbaren Liefernden und – bei konkreten Hinweisen – die mittelbaren Liefernden, umfasst der CSDDD die gesamte Wertschöpfungskette und alle wesentlichen vor- und nachgelagerten Geschäftsbeziehungen. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette schließt alle Aktivitäten des Unternehmens ein, die zur Herstellung eines Produktes oder Erbringung von Dienstleistungen (Anbau, Zulieferer) beitragen. Die nachgelagerte Kette bezieht sich auf sämtliche Aktivitäten der Geschäftspartner eines Unternehmens, beispielsweise Transport, Lagerung, Vertrieb oder Entsorgung. Abnehmende und Verbrauchende fallen nicht darunter.

Geltungsbereich


Das LkSG gilt für alle juristischen Personen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland, die CSDDD nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, KGaA, OHG), wobei die Schwelle stufenweise abgesenkt wird:

  • 2027: mehr als 5.000 Mitarbeitende, weltweiter Umsatz über 1,5 Mrd. €
  • 2028: mehr als 3.000 Mitarbeitende, weltweiter Umsatz über 900 Mio. €
  • 2029: mehr als 1.000 Mitarbeitende, weltweiter Umsatz über 450 Mio. €

Geldbußen

Bei Verstößen sieht das CSDDD Geldbußen bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes vor – damit deutlich mehr als das LkSG, bei dem es zwei Prozent sind. 

Es werden im EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) jedoch mehr Rechtsbereiche geschützt. Auch eine eigenständige zivilrechtliche Haftungsregelung wird ergänzt.

EU-LkSG: Umsetzungsschwierigkeiten für Unternehmen

Die Umsetzung des EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes birgt verschiedene Herausforderungen für Unternehmen. Eine der Hauptschwierigkeiten besteht darin, die gesamte Lieferkette zu erfassen, zu überwachen und zu kontrollieren. Oftmals sind Lieferketten komplex und global, wodurch es schwierig ist, alle beteiligten Unternehmen und Standorte zu identifizieren. Darüber hinaus fehlen teilweise die erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen, um eine angemessene Überprüfung durchzuführen.

Auch können unterschiedliche Rechtsvorschriften in den verschiedenen EU-Staaten zu Inkonsistenzen und Unsicherheiten führen, was die Umsetzung zusätzlich erschwert. Trotz dieser Herausforderungen ist eine effektive Umsetzung des Gesetzes entscheidend, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der Lieferketten zu verhindern und die unternehmerische Verantwortung zu stärken.

Ist ihr Unternehmen bereit für das LkSG?

Die Verabschiedung verbindlicher Compliance-Anforderungen und -Standards zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist ein wichtiger Schritt hin zu einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Weltwirtschaft. Eine EU-weite Regelung schafft Chancengleichheit und verleiht dem Anliegen ungleich mehr Gewicht. 

Deutsche Unternehmen, die noch nicht unter das LkSG fallen, sollten jetzt prüfen, ob sie zum erweiterten Geltungsbereich des EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (CSDDD/CS3D) gehören. Wenn Sie Unterstützung bei dieser Einschätzung benötigen, wenden Sie sich an Althammer & Kill für eine individuelle Compliance-Beratung. Von der Durchführung von Risikoanalysen über die Entwicklung und Implementierung von Richtlinien, Strategien und Verfahren bis hin zu Schulungen für Mitarbeitende — mit Fachwissen und langjähriger Erfahrung helfen wir Organisationen dabei, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Bereit, Ihr Unternehmen auf das europäische Lieferkettengesetz vorzubereiten? Kontaktieren Sie uns noch heute für maßgeschneiderte Lösungen!

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