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Pressemitteilung: Pflegeeinrichtungen müssen bis 2024 im digitalen Zeitalter angekommen sein

Elektronische Patientenakte, digitale Pflegeanwendungen, Authentifizierung für digitale Gesundheitsanwendungen und vieles mehr sollen nun per Gesetz sukzessive Einzug in die Pflege halten.

Zusammengefasst werden die Vorgaben im Gesetz zur Digitalisierung in der Pflege, kurz DVPMG. Wie das Unternehmen für Beratung im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit und IT-Compliance mitteilte, wird das neue Gesetz viele Pflegeeinrichtungen vor Herausforderungen stellen. „Die Digitalisierung ist auch im Gesundheits- und Sozialbereich nicht aufzuhalten. Viele Anwendungen werden Pflegebedürftige und  Pflegende entlasten. Bis es so weit ist, werden noch viel Herausforderungen und Hürden zu nehmen sein – besonders, was IT-Infrastruktur, -Sicherheit und Datenschutz betrifft“, sagt Thomas Althammer, Geschäftsführer der Althammer & Kill GmbH & Co. KG.

Dass die Versichertenstammdaten online abgeglichen und Verordnungen elektronisch empfangen werden sowie, dass die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Verwendung findet, wird künftig Pflicht werden. Viele andere Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte, digitale Medikationspläne oder Notfalldaten-Management bleiben zunächst freiwillig und müssen nach und nach verbindlich eingesetzt werden. „Der Stufenplan gestattet es den Pflegeeinrichtungen, Verbänden und Organisationen, sich in den nächsten Monaten und Jahren auf digitale Anwendungen umzustellen und die neuen Prozesse in ihre Strukturen zu integrieren“, so Althammer weiter. Die drei Kernelemente des Gesetzes, die Anwendbarkeit der Telematik, die digitale Identität und
die digitalen Pflegeelemente sollen mit Zwischenetappen bis 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Das DVPMG hat Bundestag und Bundesrat bereits passiert und ist im Juni in Kraft getreten.

Stufenweise ins digitale Zeitalter – was muss bis wann umgesetzt werden?
Im Bereich der Telematik soll die Pflege ab dem 1. Januar 2024 auf Telematikinfrastruktur zugreifen können (§ 312 Abs.8 SGB V). Willigen Pflegebedürftige in die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePa) ein (§ 339 Abs. 1 SGB V), können Pflegeeinrichtungen ab 1. Januar 2022 Leistungen in der ePa dokumentieren, ab 1. Januar 2023 ist dies Pflicht (§ 342 Abs.2 Nr.4 SGB V). Die Übertragung der elektronischen Notfalldaten in Patientenkurzakten muss zum 1. Juli 2023 erfolgen, ebenso wird der elektronische Medikationsplan dann eine eigenständige Anwendung (§ 342 Abs. 2 Nr. 4 und § 358 Abs. 6 SGB V). Erbringer der außerklinischen Intensivpflege müssen ab 1. Juli 2024 die Telematikinfrastruktur nutzen (§ 360 Abs. 5 SGB V), Verordnungen zur außerklinischen Intensivpflege werden ab dann elektronisch ausgestellt.

Ab 1. Januar 2023 wird die digitale Identität für Krankenversicherte eingeführt (§ 291 Abs. 7 SGB V). Ein Jahr später soll der Versicherungsnachweis nicht nur über die
elektronische Gesundheitskarte, sondern auch über die digitale Identität möglich sein. Ab 1. Januar 2024 haben Leistungserbringer im Gesundheitswesen ebenfalls Anspruch darauf, die Bereitstellung einer digitalen Identität von Pflegeeinrichtungen zu verlangen (§ 340 Abs.6 SGB V).

Damit die Daten der Patienten im digitalen Raum geschützt sind, werden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bis zum 31. Dezember 2021 Anforderungen festlegen, die insbesondere von den Herstellern der Gesundheitsanwendungen einzuhalten sind (§ 125 Abs. 2a SGB V). Nachweise zur Einhaltung der Vorgaben und Anforderungen sollen jährlich neu festgelegt werden.

Der Weg der Pflege in die Digitalisierung wird viel Geld kosten. Ab 1. Juli 2023 sollen Krankenkassen Geld für die Ausstattung und die Betriebskosten der Telematikinfrastruktur erstatten. Die Erstattungshöhe wird zu diesem Zeitpunkt zwischen Krankenkassen und Pflegevereinigungen vereinbart werden (§ 380 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 Nr. 5 SGB V).

Über Althammer & Kill:

Die Althammer & Kill GmbH & Co. KG hat sich als Beratungsunternehmen auf die Themen Datenschutz, Informationssicherheit und IT-Compliance spezialisiert. Es bietet pragmatische Lösungskonzepte und berät Unternehmen und Organisationen bundesweit. Zum 40-köpfigen Team gehören Juristen, IT-Berater, zertifizierte Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsspezialisten. Das Unternehmen ist von den Standorten Hannover, Düsseldorf und Mannheim aus bundesweit für mehr als 500 Kunden unterschiedlichste Branchen tätig, z. B. in den Funktionen als externe Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheit- und IT-Experten. Zu den weiteren Angeboten zählen die Bereiche Zertifizierung und die Durchführung von IT-Sicherheitsanalysen/Penetrationstests
 

Kontakt:
Susanne Maack
Pressereferentin
Mail: sm@althammer-kill.de
Mobil: 0170 933 17 52

Althammer & Kill GmbH & Co. KG
Roscherstraße 7
30161 Hannover

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