Öffentliche Bildung & Kommunal

Auch öffentliche Bildungseinrichtungen und Kommunen sind zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich dabei jedoch häufig nicht aus der Datenschutz-Grundverordnung, sondern aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Darüber hinaus sind neben nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch landesspezifische Datenschutzgesetze einzuhalten.

Unsere Experten kennen sich in den Datenschutzgesetzen öffentlicher Einrichtungen und Kommunen auf Landeseben und den daraus resultierenden Verpflichtungen aus. Dadurch ist es dem externen Datenschutzbeauftragten der öffentlichen Einrichtung und Kommune möglich, Sie umfassend und praxisnah zu unterstützen.

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