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Datenschutz

Der Europäische Datenschutztag

Der Europäische Datenschutztag geht auf eine Initiative des Europarates zurück und wurde erstmals am 28. Januar 2007 begangen.

Ziel dieses Aktionstages ist es, die Bürger für Datenschutz zu sensibilisieren. Zu diesem Zweck organisieren vornehmlich öffentliche Stellen Kampagnen und Veranstaltungen.1

Datenschutz-Fragen sind besonders im Zusammenhang mit der Digitalisierung allgegenwärtig. Jüngste Beispiele stellen die Debatte um die Corona-Warn-App, Besucherlisten in Restaurants und die Aktualisierung der WhatsApp-Nutzungsbedingungen dar.

Des Öfteren werden Datenschutz-Regeln belächelt oder als zu bürokratisch abgetan. „Ich habe doch nichts zu verbergen“ hört man nicht selten. Die Wichtigkeit des Themas wird vielen erst bewusst, wenn sie konkret betroffen sind – sei es online2 oder offline. Doch dann ist es meist zu spät. Darüber hinaus gilt es, sich ins Gedächtnis zu rufen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland und vielen anderen Staaten Grundrecht-Status hat. Das erscheint gerechtfertigt, da informationelle Selbstbestimmung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zum funktionierenden Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. 

 

Die Europäische Datenschutzkonvention

Die Europäische Datenschutzkonvention heißt offiziell „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“. Oft wird sie auch „Konvention 108“ oder „Konvention Nr. 108“ genannt. Das hängt damit zusammen, dass es sich um den 108. Vertrag unter der Ägide des Europarates handelt.

Der Vertrag wurde am 28. Januar 1981 zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 1. Oktober 1985 in Kraft. Die Konvention zählt inzwischen 55 Mitglieder, wobei auch acht Nichtmitgliedstaaten des Europarates sie ratifiziert haben.

Die Konvention stellt das erste rechtverbindliche zwischenstaatliche Abkommen im Datenschutz-Bereich dar. Viele in dem Vertrag verankerte Prinzipien und Konzepte finden sich auch in der heutigen DSGVO wieder. Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass sich die Europäische Datenschutzkonvention als völkerrechtlicher Vertrag an Staaten richtet, während sich die DSGVO direkt an Personen wendet.

Der Vertrag wurde zwischenzeitlich durch ein Änderungsprotokoll modernisiert. Der überarbeitete Vertrag wird auch als „Konvention 108+“ bezeichnet.

 

Weiterführende Links

 

1 z.B. die Veranstaltungen des Europarates, des Innenministeriums oder des Schweizerischen Bundesrats

2 Prüfen Sie auf der Webseite des Hasso-Plattner-Instituts, ob Ihre Identitätsdaten ausspioniert wurden: https://sec.hpi.de/ilc/search. Siehe auch: https://haveibeenpwned.com/ und https://monitor.firefox.com/.

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