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Datenschutz

Der Europäische Datenschutztag

Andre Schilkowski
Verfasst von: André Schilkowski
Berater für Datenschutz und Informationssicherheit

Seit dem 28. Januar 2007 wird der Europäische Datenschutztag begangen. Initiiert vom Europarat soll dieser Aktionstag die Bürger für Datenschutz zu sensibilisieren – meistens mittels von öffentlichen Stellen organisierten Kampagnen und Veranstaltungen.


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Datenschutz-Fragen sind besonders im Zusammenhang mit der Digitalisierung allgegenwärtig. Des Öfteren werden Datenschutz-Regeln nicht ernst genommen oder als zu bürokratisch abgelehnt und als Hemmschuh oder gar Schikane empfunden. Die Wichtigkeit des Themas wird vielen erst bewusst, wenn sie konkret betroffen sind – sei es online2 oder offline. Doch dann ist es meist zu spät. 

Dabei hat doch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland und vielen anderen Staaten Grundrecht-Status – ist sie doch zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zum funktionierenden Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft unbedingt notwendig. 

Während der Corona-Pandemie hört man immer wieder, Datenschutz erschwere die Pandemiebekämpfung. Neben den Freiheitseinschränkungen, die mit der Coronapolitik einhergehen, handelt es sich hier um eine versuchte Delegitimierung des Schutzes von Grundrechten. Nicht wenigen Bürgern dämmert, dass mit einer solchen Rhetorik über Versäumnisse in der Gesundheitspolitik hinweggetäuscht werden soll.

Die Europäische Datenschutzkonvention

Die Europäische Datenschutzkonvention heißt offiziell „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“. Oft wird sie auch „Konvention 108“ oder „Konvention Nr. 108“ genannt. Das hängt damit zusammen, dass es sich um den 108. Vertrag unter der Ägide des Europarates handelt.

Der Vertrag wurde am 28. Januar 1981 zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 1. Oktober 1985 in Kraft. Die Konvention zählt inzwischen 55 Mitglieder, wobei auch acht Nichtmitgliedstaaten des Europarates sie ratifiziert haben.

Die Konvention stellt das erste rechtsverbindliche zwischenstaatliche Abkommen im Datenschutz-Bereich dar. Viele in dem Vertrag verankerte Prinzipien und Konzepte finden sich auch in der heutigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wieder. Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass sich die Europäische Datenschutzkonvention als völkerrechtlicher Vertrag an Staaten richtet, während sich die DSGVO direkt an Personen wendet.

Der Vertrag wurde zwischenzeitlich durch ein Änderungsprotokoll modernisiert. Der überarbeitete Vertrag wird auch als „Konvention 108+“ bezeichnet.

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