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Informationen auf Knopfdruck: So funktioniert die elektronische Patientenakte

Ab dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus früheren Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können. Die ePA ist eine versichertengeführte elektronische Akte, deren Nutzung für die Versicherten freiwillig ist. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen wollen.

Doch noch ist die Zahl der Nutzer der ePA sehr gering. Weniger als 1 Prozent der gesetzlich Versicherten haben bisher die ePA-App heruntergeladen und nur wenige Arztpraxen befüllen sie. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die ePA ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für Ärzte und medizinisches Personal zugänglich ist. Sie umfasst Informationen zur Krankengeschichte, Diagnosen, Behandlungen und Medikamenten. In der ePA können Patientinnen und Patienten zunächst Daten aus bereits bestehenden Anwendungen und Dokumentationen speichern, wie z. B. Notfalldaten, Medikationsplan, Arztbriefe, Befunde oder Röntgenbilder. Darüber hinaus können Versicherte auch eigene Daten, wie zum Beispiel ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, in ihrer ePA ablegen. Die ePA ermöglicht einen schnellen und einfachen Zugang zu relevanten Informationen, was die Diagnose und Behandlung von Patienten verbessert. Ein weiterer Vorteil ist, dass Patienten ihre eigenen Daten einsehen können, was zu einer höheren Transparenz und Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten führt. Datenschutzbedenken werden durch verschlüsselte Übertragung und Zugriffsbeschränkungen adressiert. Die Einführung der ePA bringt viele Vorteile mit sich und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienteren Gesundheitsversorgung dar.

Warum ist die elektronische Patientenakte wichtig?

Die ePA ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Gesundheitsversorgung. Denn sie ermöglicht es, dass alle relevanten medizinischen Informationen auf Knopfdruck verfügbar sind. Das bedeutet nicht nur eine Erleichterung für Ärzte und Pflegepersonal, sondern vor allem auch für die Patienten selbst. Denn sie haben dadurch mehr Kontrolle über ihre eigene Gesundheitsdaten und können besser informierte Entscheidungen treffen. Außerdem können sogenannte Doppeluntersuchungen vermieden werden und die Behandlungsqualität insgesamt verbessert werden. Allerdings gibt es auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Hier müssen klare Regeln und Standards eingehalten werden, um das Vertrauen der Patienten zu gewinnen und zu erhalten. Insgesamt ist die ePA ein wichtiger Schritt in Richtung einer moderneren und effizienteren Gesundheitsversorgung, bei der der Fokus auf den Bedürfnissen der Patienten liegt.

Je besser Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, desto besser können sie die richtige Behandlung auswählen. Die ePA ist dafür eine wichtige Informationsquelle. Die ePA vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele Arbeitsschritte, die bisher analog oder in Papierform erfolgten, können durch die ePA digitalisiert und vereinfacht werden. Statt Loseblattsammlungen zu Hause oder Einzelbefunden in den Praxisverwaltungssystemen verschiedener Praxen haben Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten alle relevanten Dokumente sicher und auf einen Blick zur Verfügung.

Die ePA ersetzt nicht die Primärdokumentation in der Arztpraxis oder im Krankenhaus.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Ärztinnen und Ärzte haben nicht automatisch Zugriff auf die ePA. Sowohl die Bereitstellung der medizinischen Daten in der ePA als auch der Zugriff auf diese durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie weitere gesetzlich geregelte zugriffsberechtigte Leistungserbringer, die an der Behandlung der Versicherten beteiligt sind, bedarf der Zustimmung der Versicherten. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Patientinnen und Patienten die medizinischen Daten mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freischalten. Ärztinnen und Ärzte benötigen für den Zugang einen zweiten Schlüssel, nämlich ihren Heilberufsausweis und ebenfalls eine PIN. Die Patientinnen und Patienten entscheiden allein, welche medizinischen Anwendungen sie nutzen wollen und wer auf ihre Daten zugreifen darf. Sie können für die ePA – wie auch für andere medizinische Anwendungen wie den Notfalldatensatz oder den elektronischen Medikationsplan (eMP) – jederzeit festlegen, ob und wer darauf zugreifen darf. Die zugriffsberechtigten Leistungserbringer können dann technisch über eine Schnittstelle in ihrem Praxisverwaltungssystem auf die Daten der ePA zugreifen.

Nur Sie selbst können die ePA jederzeit einsehen, Inhalte einfügen oder löschen. Und: Ausschließlich Sie entscheiden, wer auf Ihre Akte zugreifen kann.

Sind meine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher?

Die Daten werden verschlüsselt in der ePA gespeichert. Niemand außer dem Versicherten und den von ihm autorisierten Personen kann die Inhalte lesen. Die Krankenkasse hat beispielsweise keinen Zugriff auf die Inhalte. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.
Die Versicherten können die Zugriffsberechtigung zeitlich und inhaltlich einschränken. Im Einführungsjahr 2021 kann der Zugriff auf Informationen beschränkt werden, die von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig können die von den Versicherten selbst hochgeladenen Dokumente vom Zugriff ausgeschlossen werden. Umgekehrt können Versicherte den Zugriff nur auf die von ihnen hochgeladenen Dokumente freigeben.

Basierend auf dem Patientendatenschutzgesetz sind die Funktionalitäten, die Zugriffsrechte der Beteiligten und die Einführungsphasen der ePA in § 341 ff. SGB V geregelt. Alle Rechte an den Daten im ePA stehen allein dem Patienten zu. Aufgrund des Rechts der Versicherten, alle Einträge eigenständig zu löschen bzw. zu entscheiden, welche Informationen überhaupt in ihre ePA aufgenommen werden, dürfen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nicht von einer Vollständigkeit der medizinischen Informationen über die Patientin bzw. den Patienten ausgehen.

Welche Risiken gibt es bei der Verwendung einer elektronischen Patientenakte?

Bei der Verwendung einer ePA gibt es natürlich auch Risiken, die jedoch durch verschiedene Maßnahmen minimiert werden können. Ein großes Risiko ist beispielsweise der unberechtigte Zugriff auf sensible Patientendaten. Um dies zu verhindern, müssen strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, wie z.B. die Verschlüsselung der Daten und die Vergabe von individuellen Zugangsdaten für jeden Benutzer. Außerdem müssen alle Mitarbeiter, die Zugriff auf die ePA haben, regelmäßig geschult werden, damit sie wissen, welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind. Ein weiteres Risiko ist der Verlust von Daten durch technische Defekte oder menschliches Versagen. Auch hier müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, wie z.B. regelmäßige Backups und redundante Speichersysteme. Insgesamt bietet die ePA viele Vorteile und Chancen für eine bessere und effizientere medizinische Versorgung – sofern angemessene Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen gewährleistet sind.

Was können Ärzte und Patienten unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Daten sicher sind?

Um die Sicherheit von Arzt- und Patientendaten in der ePA zu gewährleisten, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Zunächst sollten sich Ärzte ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz der Daten ihrer Patienten bewusst sein. Sie sollten daher ihre Computer und Netzwerke regelmäßig auf Sicherheitslücken überprüfen und Updates installieren, um mögliche Schwachstellen zu schließen. Außerdem sollten sie sichere Passwörter verwenden und diese regelmäßig ändern. Außerdem sollten nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben. Für Patienten ist es wichtig, darauf zu achten, wer Zugriff auf ihre Daten hat und welche Informationen weitergegeben werden sollen. Sie sollten auch darauf achten, ihre Passwörter nicht weiterzugeben oder auf unsicheren Geräten wie öffentlichen Computern einzugeben. Mit diesen einfachen Schritten kann jeder dazu beitragen, dass seine persönlichen Daten sicher bleiben.

Wie kann man eine elektronische Patientenakte erfolgreich implementieren?

Um eine ePA erfolgreich zu implementieren, ist es wichtig, dass alle beteiligten Personen und Institutionen involviert und informiert werden. Eine klare Kommunikation über die Vorteile der elektronischen Akte für alle Beteiligten ist dabei unerlässlich. Zudem müssen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, um das Vertrauen der Patienten in das System zu gewährleisten. Auch eine Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Technologie ist von großer Bedeutung, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die technische Infrastruktur, die auf die Anforderungen der elektronischen Akte angepasst werden muss. Wenn diese Aspekte berücksichtigt werden, kann eine erfolgreiche Implementierung einer elektronischen Patientenakte dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung effizienter und transparenter zu gestalten.

Fazit: Information auf Knopfdruck – so funktioniert die elektronische Patientenakte

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die ePA eine moderne und effektive Möglichkeit darstellt, alle wichtigen medizinischen Informationen eines Patienten auf Knopfdruck abzurufen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine schnelle und präzise Diagnose sowie eine optimale Behandlung sind möglich, da alle relevanten Daten in Echtzeit zur Verfügung stehen. Zudem wird die Kommunikation zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen erleichtert, was zu einem besseren Informationsfluss und einer besseren Versorgung führt. Auch für den Patienten selbst bietet das elektronische Patientendossier viele Vorteile, da er jederzeit Einsicht in seine Gesundheitsdaten nehmen und so aktiv an seiner Behandlung mitwirken kann. Natürlich gibt es auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit, aber insgesamt überwiegen die Vorteile der ePA bei weitem.

Ab 2024 sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten. Die Nutzung der ePA bleibt aber auch dann freiwillig. Wer die ePA dann nicht nutzen möchte, kann widersprechen.

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