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Compliance

Pur-Abo-Modelle – grünes Licht für „Daten-Paywalls“?

Verfasst von: Michael Kühnel
Berater für Datenschutz und Informationssicherheit

Daten sind bares Geld wert - dass Daten einen Geldwert haben und sich mit dem Handel von Daten viel Geld verdienen lässt, ist längst bekannt. Der Kauf und Verkauf von persönlichen Daten ist ein Milliardengeschäft.

Dieses Geschäft ist mittlerweile so lukrativ, dass Unternehmen den Nutzern von Webseiten einen besonderen Service anbieten:

Ohne Zustimmung zum massiven Tracking kann eine Webseite nicht mehr aufgerufen werden. Alternativ kann der Nutzer eine monatliche Gebühr (zwischen 4 und 8 Euro) zahlen, um das Werbetracking zu umgehen. Dieses Abonnement ist unabhängig davon, ob ein normales Verlagsabonnement besteht oder nicht. Die Nutzerinnen und Nutzer zahlen also nicht für die Inhalte auf der Website, wie z.B. Zeitungsartikel, sondern dafür, dass ihre persönlichen Daten im Rahmen der Nutzung nicht durch digitales Marketing monetarisiert werden.  

Grundsätzlich haben es Verlage aufgrund sinkender Abonnentenzahlen und frei verfügbarer Informationen im Internet nicht leicht. Daher ist eine sogenannte Paywall (Nutzung der Website und deren Informationen nur mit einem digitalen Abonnement) durchaus nachvollziehbar. Fragwürdig ist jedoch die Generierung zusätzlicher Einnahmen für das Nichtverwenden von Werbecookies.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Ist es nicht datenschutzrechtlich bedenklich, wenn für das Nicht-setzen von Cookies ein zusätzliches Abo abgeschlossen werden muss? Ist eine solche pauschale Einwilligung noch freiwillig und zweckgebunden im Sinne der DSGVO? Muss ein Nutzer in Zukunft für alle möglichen Webseiten ein solches Abo abschließen und sind die Kosten dafür nicht etwas zu hoch?

Entstehung des Pur-Abo-Modells

Das sogenannte Pur-Abo-Modell tauchte erstmals auf der Webseite der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ auf. Der wohl bekannteste Datenschützer Österreichs, Max Schrems, bekannt durch die Urteile Schrems I und II zum Datentransferabkommen der EU mit den USA, ging dagegen vor.1 Kritisiert wurde vor allem, dass das Werbetracking in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten des Abo-Modells stehe. Es wurde argumentiert, dass diese Art des Werbetrackings pro Nutzer nur wenige Cent pro Monat einbringe und ein Pur-Abo zwischen 4 und 8 Euro pro Monat koste.

Die diesbezügliche Beschwerde wurde von der österreichischen Datenschutzbehörde abgewiesen. Letztlich wird hier wohl der EuGH entscheiden müssen. 

Beschluss der deutschen Datenschutzkonferenz vom 22. März 20232

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat hierzu beraten und beschlossen:

„Grundsätzlich kann das Tracking des Nutzerverhaltens (Tracking) auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dieses kostenpflichtig ist.“

Diese kostenpflichtige Leistung muss zudem eine gleichwertige Alternative zu der durch Einwilligung erlangten Leistung darstellen. Darüber hinaus muss sie alle für die Einwilligung normierten Standards der Datenschutzgrundverordnung erfüllen. Auch muss die Einwilligung, wenn sie sich auf mehrere Verarbeitungsvorgänge (Werbetracking, Analysetools etc.) bezieht, granular, also nicht pauschal erteilt werden.  

Die DSK hält dieses Modell daher grundsätzlich für datenschutzkonform. Auf die oben genannten Fragen wird jedoch nicht eingegangen. Es ist fraglich, ob die bisherige Rechtsprechung zu Cookies und Tracking durch ein solches Abonnement- oder Einwilligungsmodell umgangen werden kann.

Es bleibt daher abzuwarten, ob der EuGH hier noch anders entscheiden wird.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Website und dem Setzen bestimmter Cookies? Möchten Sie über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden gehalten werden? Dann stehen Ihnen die Berater für Datenschutz- und Informationssicherheit von Althammer & Kill gerne zur Verfügung.

 


1https://noyb.eu/de/pay-or-okay-der-anfang-vom-ende

2https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/DSK_Beschluss_Bewertung_von_Pur-Abo-Modellen_auf_Websites.pdf

 

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