Hinweisgebersystem für INW- & UVN-Mitglieder

Hinweisgebersystem für
INW- & UVN-Mitglieder
Das System für die norddeutsche Wirtschaft
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Einfach, anonym, sicher
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Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 02.07.2023

Nach Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden ab dem 02.07.2023 zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Wirksame Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit dem Hinweisgebersystem als Managed-Service-Modell mit persönlicher Erreichbarkeit.

Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems kann einige Vorteile mit sich bringen. So kann bspw. die effektive Behandlung von Sachverhalten innerhalb der eigenen Organisation gefördert werden. Auf diese Weise können (Reputations-)Schäden verhindert werden. Wir unterstützen Sie bei der Etablierung und dem Betrieb des vom Gesetzesgeber geforderten Meldewesens und den dahinterliegenden Prozessen mit unserem herrvorragend skalierbarem Hinweisgebersystem on Demand.

Ein Hinweis, viele Möglichkeiten

Website
Einfacher Kontakt - barrierearm und mehrsprachig mit anonymen Postfach.

Telefon
Ein persönliches Gespräch mit geschulten Mitarbeitenden von Althammer & Kill-Service ist möglich.

E-Mail
Das Hinweisgebersystem ist über eine individuelle E-Mail-Adresse für alle Anfragen erreichbar.

So unterstützen wir Sie

Einfach
Das Hinweisgebersystem von Althammer & Kill steht betriebsbereit zur sofortigen Nutzung zur Verfügung.

Anonym
Althammer& Kill ist Ihr Datentreuhänder. Wir behandeln Ihre Meldungen zuverlässig und vertraulich.

 

Sicher
Das Hinweisgebersystem wird mit hohen Sicherheitsstandards auf deutschen Servern betrieben.

Wir bieten Unternehmen ein hervorragend skalierbares Hinweisgebersystem als Managed-Service-Modell an. Bei Verdachtsmomenten sind wir für Sie der erste Ansprechpartner. Ob Beschäftigte, Stakeholder, oder Freelancer, wir nehmen die Meldung vertrauensvoll entgegen. Wie läuft das ab? Nach einer ersten Prüfung auf Plausibilität werden wir die vorab vereinbarten Kommunikationswege nutzen und Ihnen zur Seite steht, bis der Sachverhalt geklärt ist. Hierfür stehen Ihnen Compliance-Experten zur Verfügung, die gemeinsam mit Ihnen einen möglichen (Reputations-)Schaden, mit einem Auge auf den gesetzlichen Fristen, regulieren.

Sie benötigen eine Ombudsperson, oder einen externen Compliance-Beauftragten? Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen mit unseren externen Fachkräften und helfen dabei, Compliance-Verstößen vorzubeugen.

Das Hinweisgebersytem "as a service"

Hinweisgebersystem mit interner Ombudsperson

Bis 249 Mitarbeitende

1 Rechtsträger

49,- €*
monatlich

250 - 999 Mitarbeitende

bis 3 Rechtsträger

149,- €*
monatlich

1000 - 1999 Mitarbeitende

bis 5 Rechtsträger

249,- €*
monatlich

Bis 4.999 Mitarbeitende

bis 10 Rechtsträger

399,- €*
monatlich

­*Kosten zzgl. MwSt.

Weitere Preisstaffelungen und Verbandslösungen auf Anfrage.

Hinweisgebersystem mit externer Ombudsperson

Bis 249 Mitarbeitende

1 Rechtsträger

99,- €*
monatlich

250 - 999 Mitarbeitende

bis 3 Rechtsträger

299,- €*
monatlich

1000 - 1999 Mitarbeitende

bis 5 Rechtsträger

399,- €*
monatlich

Bis 4.999 Mitarbeitende

bis 10 Rechtsträger

599,- €*
monatlich

­*Kosten zzgl. MwSt.

Weitere Preisstaffelungen und Verbandslösungen auf Anfrage.

Mitgliederverbände UVN

In der untenstehenden Liste können Sie nachvollziehen, ob Ihr Verband Teil der UVN ist.

Es sind noch Fragen offen geblieben?

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung zum Thema Hinweisgebersystem benötigen. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

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