Videoüberwachung
Eine Videoüberwachung ist nicht ohne weiteres gestattet. Vielmehr müssen die strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Videoüberwachung bei der Einführung und Umsetzung beachtet werden.
Ihre Vorteile:
Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer Zusammenarbeit.
Bundesweit tätig
Von unseren Standorten Hannover, Düsseldorf und Mannheim arbeiten wir bei Ihnen vor Ort.
Pragmatische Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation Ihrer Videoüberwachungsmaßnahmen. Pragmatisch und wirksam entlang der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben.
Konforme Ausgestaltung
Wir sind spezialisiert auf die rechtskonforme Gestaltung von Videoüberwachung.
Wann darf ich Videoüberwachung durchführen?
Bei Bildaufnahmen verhält es sich wie mit anderen Informationen zu natürlichen Personen: Es sind personenbezogene oder personenbeziehbare Daten und fallen somit in den Anwendungsbereich datenschutzrechtlicher Vorschriften. Vor der Einführung von Videoüberwachungsmaßnahmen muss daher die Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Videoüberwachungsmaßnahmen können rechtmäßig sein, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Überwachenden oder von Dritten erforderlich sind. Demgegenüber stehen die Interessen und Grundrechte der betroffenen Personen, die von der Kamera aufgezeichnet werden. Diese Interessen dürfen nicht überwiegen.
Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn eine Gefährdungslage potenziell besteht und nachgewiesen werden kann. Dies könnte zum Beispiel bei Ladengeschäften der Fall sein, wenn durch Videokameras Ladendiebstähle verhindert werden sollen oder eine nachträgliche Beweissicherung das Ziel ist.
Worauf muss ich bei einer Videoüberwachung achten?
Wir sind spezialisiert auf die rechtskonforme Gestaltung von Videoüberwachung. Werden personenbezogene Daten erhoben, müssen die Grundsätze der Datenverarbeitung eingehalten werden.
Datenminimierung
Personenbezogene Daten dürfen nur unter dem Aspekt der Datenminimierung erhoben werden. Sofern ein „milderes Mittel“ besteht, das dem Zweck ebenso zugutekommt wie eine Videoüberwachung, ist das mildere Mittel vorzuziehen. Entscheidet man sich, nach Abwägung aller milderen Mittel, für die Videoüberwachung, ist auf eine kurze Speicherdauer zu achten. Die Bildaufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der Zweck zulässt. In der Regel 48 bis 72 Stunden.
Informationspflichten
Auch bei einer Videoüberwachung sind die Informationspflichten einzuhalten. Dies geschieht mittels eines Hinweisschildes. Dieses muss folgende Merkmale enthalten:
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die Verarbeitung von Bilddaten ist in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit aufzunehmen.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Insbesondere wenn ein großflächiges Areal mittels mehrerer Kameras systematisch beobachtet wird, ist in den meisten Fällen eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig.
Wir beraten Sie bundesweit und in allen Branchen, so wie es bereits unsere Kunden schätzen.
Muss ich den Datenschutz beachten, wenn ich nur Attrappen einsetze?
Auch wenn Attrappen zum Einsatz kommen, gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze. Für betroffene Personen ist nicht erkennbar, ob es sich um Attrappen handelt oder ob tatsächlich Bildaufnahmen angefertigt werden. Ferner muss die betroffene Person davon ausgehen, dass sie beim Betreten des videoüberachten Bereiches in ihren Grundfreiheiten eingeschränkt wird.
Gerne beraten wir Sie zu geplanten oder bestehenden Videoüberwachungsmaßnahmen. Insbesondere:
Sie haben Fragen zur Videoüberwachung?
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung zum Thema Videoüberwachung benötigen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.