Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Umsetzung der
Whistleblower-Richtlinie
Compliance
Pragmatische Lösungskonzepte für Datenschutz & Digitalisierung.
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40 Kolleginnen und Kollegen
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3 Standorte, bundesweit tätig
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Branchenbezogene Konzepte

Mit der anstehenden Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie 2019/1937) in deutsches Recht (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) müssen private und öffentliche Unternehmen und Organisationen bei Erreichen bestimmter Voraussetzungen ein Whistleblower- und Meldesystem einrichten. Die Etablierung eines entsprechenden Systems kann das interne Meldewesen und die Behandlung von Sachverhalten innerhalb der eigenen Organisation fördern, sodass es nicht zu (Reputations-)Schäden kommt. Althammer & Kill unterstützt Sie bei der Etablierung und dem Betrieb des geforderten Meldewesens und den dahinterliegenden Prozessen mit einem wirkungsvollen und hervorragend skalierbarem Hinweisgebersystem on Demand
 

Was ist die EU-Whistleblower-Richtlinie?

Die Richtlinie sieht vor, dass in der Europäischen Union Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) eingeführt werden. Die Richtlinie hat das Ziel, Verstöße gegen das Unionsrecht aufzudecken und zu unterbinden. Werden von Mitarbeitenden Verstöße entdeckt, sollen diese angezeigt werden können: Anonym und ohne die Befürchtung eventueller persönlicher Konsequenzen und Schäden. 

Zum 17. Dezember 2021 hätte die EU-Richtlinie in nationales Gesetz umgesetzt werden müssen. Diese Frist hat der nationale Gesetzgeber nicht eingehalten. Der Regierungsentwurf eines deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes liegt jedoch vor und wurde bereits dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Es ist daher davon auszugehen, dass die EU-Richtlinie bald in nationales Gesetz umgesetzt und dann für viele Unternehmen zum Ende des Jahres 2022 verpflichtend wird. 

Orientierungshilfe zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems

Die Pflicht zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes steht unmittelbar bevor, doch es sind zu viele Fragen offengeblieben? In unserer neuen Orientierungshilfe widmen wir uns dem Thema noch intensiver. Verfasst für Organisationen, die den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) oder dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) unterliegen. Wir zeigen Ihnen, was Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz (datenschutzrechtlich) wissen müssen.

Nutzen Sie jetzt den kostenlosen Download!

Wie muss ich mein Hinweisgebersystem gestalten?

Die Etablierung eines effektiven Hinweisgebersystems soll dem oder den Hinweisgeber/n die Möglichkeit bieten, (anonyme) Hinweise an eine (intern) benannte Stelle zu melden, sodass die öffentliche Bekanntmachung in Presse und Medien unterbunden wird. Hierbei ist darauf zu achten, geeignete Meldekanäle zu etablieren und geschultes Personal einzusetzen, um Verdachtsfälle professionell sowie innerhalb der geforderten Frist und mit der gebotenen Sorgfalt nachgehen zu können. Geeignete Kanäle können sein: 

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Hotline
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Digitale Meldesysteme und -portale
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E-Mail / Postweg

Wie unterstützt mich Althammer & Kill?

Das Angebot und die Unterstützungsmöglichkeiten von Althammer & Kill sind vielfältig. Wir bieten Unternehmen ein hervorragend skalierbares Hinweisgebersystem on Demand an. Bei Verdachtsmomenten sind wir für Ihre Beschäftigten und Stakeholder die erste Anlaufstelle und nehmen Meldungen vertrauensvoll entgegen. Nach einer ersten Plausibilitätsprüfung werden wir die vorab vereinbarten Kommunikationswege beschreiten und Ihnen bis zur Klärung des Sachverhaltes mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierfür stehen Ihnen praxiserprobte Compliance-Experten zur Verfügung, die gemeinsam mit Ihnen einen möglichen (Reputations-)Schaden bestmöglich regulieren und dabei die Einhaltung der gesetzlichen Fristen garantieren. Bei Bedarf stellen wir die Ombudsperson, oder den externen Compliance-Beauftragten für Ihr Unternehmen und sorgen frühestmöglich für Compliance-Prozesse, sodass es gar nicht erst zu Compliance-Verstößen kommt. 

Weitere Informationen zu unseren Compliance-Lösungen erhalten Sie hier: 

Profitieren Sie von vorhandenen Strukturen und Expertise!  
Unser Hinweisgebersystem on Demand verspricht maximale Vertraulichkeit, die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen sowie maximale technische Sicherheit. 

Zum Hinweisgebersystem on Demand >

Wir sind für Ihre Mitarbeitenden und Stakeholder die erste Anlaufstelle, wenn es sich um Fragen der Compliance handelt. Gemeinsam etablieren wir ein ganzheitliches Compliance-Management-System und sensibilisieren die gesamte Organisation. 

Zur Stellung des externen Compliance-Beauftragten >

Wir beraten Sie zu allen Fragestellungen der Compliance und unterstützen Sie genau dort, wo Sie es benötigen. Zum Beispiel bei der kurzfristigen Bewältigung von Compliance-Vorfällen oder der intensiven Beratung zu IT-GRC. Egal welches Thema Sie angehen möchten – unsere Compliance-Experten sind für Sie da.  

Beratung zum Compliance-Management >

Sie haben Fragen zur Etablierung eines Hinweisgebersystems?

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen oder Unterstützung zu diesem Thema benötigen. 
Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

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