Icon Datenschutzbeauftragter
Datenschutz

Das müssen Sie beim Führen von Besucherlisten beachten!

Dietrich Branscheid
Verfasst von: Dietrich Branscheid
Berater für Datenschutz

Grundsätzlich dürfen Unternehmen Besucherlisten führen. So zum Beispiel, um schon unter normalen Umständen feststellen zu können, welche Personen sich im Gebäude aufhalten.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen Besucherlisten führen. So zum Beispiel, um schon unter normalen Umständen feststellen zu können, welche Personen sich im Gebäude aufhalten.

Zu Zeiten von Corona sind Sie jedoch ggf. dazu aufgefordert Gesundheitsdaten abzufragen, wie z.B., ob Personen infiziert sind oder typische Symptome aufweisen. Da es sich hierbei um besonders schützenswerte Daten handelt, sollten Sie Unbefugten den Einblick in die Informationen anderer Besucher verwehren und die Dokumente an einem sicheren Ort aufbewahren.

Welche Daten Sie erheben dürfen erfahren Sie hier.

Melden Sie sich für unseren Newsletter an.

Erhalten Sie immer die neuesten und wichtigsten Informationen zum Thema Datenschutz, Informationssicherheit und IT-Sicherheit und Compliance.