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Datenschutz

Der BfDI mag das nicht – das Aus für Facebook-Fanpages?

Verfasst von: Michael Kühnel
Berater für Datenschutz und Informationssicherheit

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Herr Ulrich Kelber, ist kein Fan von Facebook-Fanpages. Seine Einschätzungen dazu veröffentlichte er in mehreren Rundschreiben an öffentliche Stellen (Mai 2019 und Juni 2021). Nach seiner Einschätzung ist der datenschutzkonforme Betrieb einer solchen Facebook-Fanpage nicht möglich.

Die Fanpages (unter anderem die des Bundestages) wurden daraufhin von dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPD) allerdings unbeeindruckt weiterbetrieben. Nun hat der BfDI dem BPD das Betreiben der Facebook-Fanpage der Bundesregierung untersagt (Bescheid vom Februar 2023). Auch die zwischenzeitlichen Änderungen der Datenschutzrichtlinien von Facebook (zuletzt im November 2022) haben an der fehlenden Datenschutzrechtskonformität seiner Meinung nach nichts geändert.

Immer wieder in der Kritik

Bereits im Artikel vom 14.06.2022 Social-Media und der Datenschutz“ wurde von der zunehmenden Kritik an Facebook und an den angebotenen Fanpages berichtet. Schon damals mussten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO abschließen1
  2. Datenverarbeitungen auf den Plattformen minimieren (zum Beispiel durch Einschränkung von Chats und/oder anderer Features)
  3. Dienstvereinbarung zum Umgang mit Social-Media-Plattformen erstellen
  4. Datenschutzhinweise ergänzen und an geeigneter Stelle platzieren

Das aktuelle Verbot führt jedoch dazu, dass generell überprüft werden muss, ob das Betreiben einer Fanpage auf Facebook noch datenschutzrechtlich vertretbar ist. Die Erfüllung der obengenannten Liste reicht wohl künftig nicht mehr aus, um den Betrieb der Fanpage datenschutzrechtlich sicherzustellen.

Was ist nun zu tun?

Aufgrund dessen kann Unternehmen aktuell eigentlich nur davon abgeraten werden, Facebook-Fanpages zu nutzen. Zwar ist juristisch noch nicht alles „in trockenen Tüchern“, aber die Tendenz ist klar. Wahrscheinlich werden sich die Aufsichtsbehörden der Länder auf die Seite des BfDI stellen und ebenfalls entsprechende Empfehlungen geben – das heißt auch für nichtöffentliche Stellen.

Dies führt dazu, dass sich Unternehmen künftig im Bereich Social-Media wohl anders orientieren oder ihre Webseiten wirksamer einsetzen müssen.

Wie soll künftig kommuniziert werden?

Im Jahr 2022 ist die Anzahl der aktiven Facebook-Nutzer im vierten Quartal 2022 gestiegen und belief sich auf 2,96 Milliarden Nutzer weltweit.2 Zwar ist die Anzahl von Facebook-Nutzern in Europa aufgrund mehrerer Datenschutzskandale leicht gesunken, Facebook ist und bleibt dennoch ein Social-Media-Gigant.

Es stellt sich daher die Frage, welche Alternativen es gibt, um eine derartige Reichweite herzustellen. Auch der weitere Social-Media-Gigant Twitter (mit 362,6 Millionen Nutzern weltweit) steht seit geraumer Zeit und nicht erst seit der Übernahme von Elon Musk in der Kritik.

Ist Facebook mit seinen Fanpages am Ende doch alternativlos? Und wie kann sichergestellt werden, dass die Kommunikation von öffentlichen Stellen künftig noch wahrgenommen werden wird, wenn doch heutzutage die meisten Informationen über Social-Media-Kanäle konsumiert werden?

Darauf eine Antwort zu finden wird die Beteiligten sicher noch lange beschäftigen.

 

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1 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37545/umfrage/anzahl-der-aktiven-nutzer-von-facebook/#:~:text=Die%20Anzahl%20der%20monatlich%20aktiven,2%2C91%20Milliarden%20Nutzer%20gez%C3%A4hlt.

2 vgl. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf

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