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Pressemitteilung: Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft: Schlüsselfertiges Hinweisgebersystem von Althammer & Kill

Es war ein langer Weg, bis die EU-Whistleblower-Richtlinie Eingang in das nationale Recht gefunden hat – nun haben sich Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt, der am 2. Juli 2023 in Kraft treten wird.

Ab dann werden Hinweisgebende in Unternehmen, die auf Verstöße von natürlichen oder juristischen Personen aufmerksam machen (sogenannte Whistleblower), besser geschützt. Unternehmen und Organisationen sind dann verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, teilte das auf Beratung im Bereich Datenschutz, Informationssicherheit, Cloud- & Cyber-Security und Compliance spezialisierte Unternehmen Althammer & Kill mit. Zwar sind die Bußgelder bei Verstößen gegen diese Einrichtungspflicht im Vermittlungsausschuss von 100.000 auf 50.000 € abgesenkt und die Übergangsfristen bei Bußgeldandrohungen auf sechs Monate nach Veröffentlichung des HinSchG verlängert worden, dessen ungeachtet müssen Arbeitgeber nun zügig bis Jahresende Systeme für Hinweisgebende installieren; ab dem 2. Juli 2023 zunächst Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitenden, ab dem 12. Dezember 2023 auch Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten. Für öffentliche Stellen und manche Branchen gelten verschärfte Anforderungen. Althammer & Kill hat bereits ein eigenes Hinweisgebersystem entwickelt, das Unternehmen und Organisationen schlüsselfertig zur Verfügung gestellt wird und mit umfangreichem Informationsmaterial auf die Einführung vorbereitet.

„Die Einrichtung einer internen Meldestelle ist nicht nur lästige Pflicht, sondern auch eine Chance“, sagt Thomas Althammer, Geschäftsführer der Althammer & Kill GmbH & Co. KG. „Die interne Meldestelle ist hervorragend geeignet, um Abweichungen in der Organisation ans Tageslicht zu bringen, z. B. nicht eingehaltene Regelwerke, Arbeitsanweisungen oder spezifische Vorgehensweisen.“ Das reduziert Risiken der Wirksamkeitskontrolle im Qualitätsmanagement. Ein derzeit noch völlig unterschätztes Steuerungselement, das aufzeigt, wo Handlungsbedarf besteht.

Skalierbares Hinweisgebersystem als Managed-Service-Modell

Hinweisgebende Personen haben die Wahl, sich an die interne Meldestelle des Unternehmens zu wenden, oder an die externe Meldestelle der Behörden, wobei die erste Anlaufstelle die interne Meldestelle sein sollte. Ein vom Unternehmen unabhängig betriebenes „internes“ Meldestellesystem kann zusätzliches Vertrauen geben. Auch das HinSchG (§ 15) sieht vor, dass mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragte Personen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein müssen.

„Hinweise können bei unserem System sowohl per Mail, durch das anonyme Postfach als auch telefonisch aufgegeben werden“, so Althammer. „Umstritten im Gesetzgebungsverfahren war die vorgesehene Verpflichtung, Meldungen anonym entgegennehmen zu müssen. Diese wurde nun zugunsten einer Soll-Regelung gekippt (§ 16 HinSchG). Unser Hinweisgebersystem kann beides gewährleisten.“

Die Experten bei Althammer & Kill prüfen die Fälle auf Plausibilität und unterstützen bei der Regulierung des gemeldeten Vorfalls in Zusammenarbeit mit den ComplianceBeauftragten des Auftraggebenden. Als Datentreuhänder behandelt Althammer & Kill Meldungen zuverlässig und vertraulich. Das Hinweisgebersystem wird dabei mit hohen Sicherheitsstandards und im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO betrieben. Das heißt, es findet kein Datentransfer ins Ausland statt.

„Unternehmen, Organisationen, Vereine, Stiftungen, Kirchen und viele mehr profitieren davon, dass durch unser System keine Ressourcen gebunden werden. Wenn erforderlich, stellen wir auch eine Ombudsperson oder den Compliance-Beauftragten. Als Full-Service-Modell ist unser Hinweisgebersystem unabhängig, rund um die Uhr erreichbar und bietet Funktionen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen“, erläutert Althammer.

Bisher gab es in Deutschland kein einheitliches Schutzsystem für Hinweisgeber, sodass Hinweisgeber Repressalien fürchten mussten und somit viele Verstöße in Unternehmen und Organisationen unerkannt blieben. Das soll sich nun mit dem Hinweisgeberschutzgesetz ändern.
 

Über Althammer & Kill:

Die Althammer & Kill GmbH & Co. KG hat sich als Beratungsunternehmen auf die Themen Datenschutz, Informationssicherheit, Cloud- & Cyber-Security und Compliance spezialisiert. Es bietet pragmatische Lösungskonzepte und berät Unternehmen und Organisationen bundesweit. Zum 40-köpfigen Team gehören Juristen, IT-Berater, zertifizierte Datenschutzbeauftragte und ITSicherheitsspezialisten. Das Unternehmen ist von den Standorten Hannover, Düsseldorf und Mannheim aus bundesweit für mehr als 500 Kunden unterschiedlichste Branchen tätig, z. B. in den Funktionen als externe Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheit- und IT-Experten. Zu den weiteren Angeboten zählen die Bereiche Security Awareness und die Durchführung von (IT-)Sicherheitsanalysen/Penetrationstests
 

Kontakt:
Susanne Maack
Pressereferentin
Mail: sm@althammer-kill.de
Mobil: 0170 933 17 52

Althammer & Kill GmbH & Co. KG
Roscherstraße 7
30161 Hannover

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