Externe Datenschutzbeauftragte
Spätestens mit der Einführung der DSGVO ist Datenschutz in vielen Unternehmen ein zentrales Thema geworden. Die Verarbeitung von Daten bringt rechtliche Vorgaben mit sich, die sich oft nicht auf den ersten Blick durchschauen lassen. Abhilfe schafft hier der externe Datenschutzbeauftragte. Sie profitieren von maßgeschneiderten Hilfen, pragmatischen Beratungen und unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Landesdatenschutzgesetze und den Gesetzen aus dem kirchlichen Umfeld (DSG-EKD, KDG).
Externe Beratung: Ihre Vorteile
Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer Zusammenarbeit mit Althammer & Kill als Ihrem externen Datenschutzbeauftragten.
Ganzheitlicher Blick von Recht und Technik
Wir beraten im Team mit juristischer und technischer Expertise über sämtliche Themen, auch im Vertretungsfall.
Weltlicher und kirchlicher Datenschutz
Ob externer Datenschutzbeauftragter für DSGVO, DSG-EKD oder KDG – unsere Ausarbeitungen orientieren sich an Ihrem Gesetz.
Bundesweit tätig
Von unseren Standorten Hannover, Düsseldorf und Mannheim arbeiten sind Ihr Experte vor Ort.
Wählen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten
Individuelle Betreuung nach Maß
Anbieter gesucht? Externer Datenschutzbeauftragter
von Althammer & Kill
Wir sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und passen unser Angebot individuell und nach Ihren Bedürfnissen an. Dieses Angebot ist ideal geeignet für Unternehmensgruppen/Konzerne, große Sozialträger, Krankenhäuser und Organisationen mit mehr als 100 Mitarbeitenden.
Als Anbieter des externen Datenschutzbeauftragten steht Ihr Unternehmen mit Ihren speziellen rechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Fokus. Mit dem passenden Berater an Ihrer Seite werden datenschutzrechtliche Vorschriften individuell umgesetzt, ohne der Digitalisierung im Weg zu stehen.
Stellung des externen Datenschutzbeauftragten – individuell
Sie sind auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten, der sich nahtlos in Ihr tägliches Geschäft einfügt? Dann sind wir für Sie genau die Richtigen! Mit der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten – individuell übernehmen wir für Sie die Aufgaben und Herausforderungen im Datenschutz. Wir beraten Sie und Ihre Beschäftigten zu allen komplexen Datenschutz-Fragestellungen und -Themen und überwachen die Einhaltung der für Sie maßgeblichen Datenschutzgesetze über alle Branchen hinweg.
Mit dem externen Datenschutzbeauftragten – individuell begeben Sie sich in sichere Hände. Ihr persönlicher Berater arbeitet, in Absprache und mit Ihnen, alle datenschutzrechtlichen Anforderungen ab. Den Umfang unserer Tätigkeit bestimmen Sie.
Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch, über zu erwartenden Umfang unseres Engagements und machen Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot. Selbstverständlich richtet sich unser Angebot dabei an Ihrer Unternehmensgröße und dem Schutzbedarf Ihrer personenbezogenen Daten aus.
Die Alternative für kleine Unternehmen
Datenschutzberater kompakt
Organisationen ohne DSB-Pflicht; Hilfestellung für internen DSB
DSB kompakt S
Einzelhandel,
Gastgewerbe, Handwerksbetriebe, Unternehmen bis 30 MA
DSB kompakt M
Apotheken,
Immobilienbranche, Tourismusbranche, Unternehmen bis 50 MA
DSB kompakt L
Arztpraxen,
Finanzdienstleister,
Personaldienstleister, Unternehmen bis 100 MA
*Kosten zzgl. MwSt.
Preise und monatliche Kosten
Vor allem für kleine Unternehmen bieten sich unsere Kompakt-Pakete an, die sich vor allem an der Anzahl der Mitarbeitenden und an der Branche orientieren. Sollten Sie nicht sicher sein, welches Paket zu Ihnen passt, melden Sie sich gerne bei uns.
Bei unserer individuellen Beratung nach Maß sind alle Leistungen des DSB kompakt L enthalten und die individuelle Ausrichtung nach Ihren Bedürfnissen als Organisation. Dieses Angebot ist ideal für Unternehmensgruppen/Konzerne, große Sozialträger, Krankenhäuser und Organisationen mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt und wir besprechen gemeinsam Ihre Ansprüche und Bedürfnisse und finden das optimale Beratungsangebot für Sie.
Externer Datenschutzbeauftragter: Die Kosten
Die Aufwände eines externen Datenschutzbeauftragten variieren sehr stark hinsichtlich des Aufwands. Das liegt unter anderem an der Branche, Unternehmensform, Anzahl der Mitarbeitenden und natürlich der Häufigkeit und Intensität der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Daher bieten wir zwar Leistungspakete für die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten an, ermitteln Ihren Bedarf aber auch gern individuell. Sprechen Sie uns einfach an.
Unser Angebot für den externen Datenschutzbeauftragten ist so vielfältig wie unsere Kunden. Wir beraten Sie bundesweit und in allen Branchen.
Was sind die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (egal ob extern oder intern) sind vielfältig. Sie umfassen unter anderem:
Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
Datenschutz kann nicht als abgegrenzter Bereich angesehen werden. Vielmehr überschneidet er sich mit vielen angrenzenden juristischen Fragestellungen. Datenschutzbeauftragte müssen Experten auf ihrem Gebiet sein. Ein komplexes Fachwissen muss antrainiert und stetig auf dem Laufenden gehalten werden.
Externe Datenschutzbeauftragte bilden sich aufgrund Ihrer Aufgabe regelmäßig fort. Auch und insbesondere zu Spezialthemen wie Standardvertragsklauseln und Cloud-Dienstleistungen.
Organisationen, die einen externen Datenschutzbeauftragten stellen,
Bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten handelt es sich um einen Dienstvertrag, der fristgemäß gekündigt werden kann. Intern bestellte Datenschutzbeauftragte genießen einen Kündigungsschutz und können nicht ohne triftigen Grund abberufen werden. Das ist sinnvoll, da die Entscheidungen des Datenschutzbeauftragten nicht immer mit den Überlegungen und Wünschen des Managements übereinstimmen. Dennoch kann es für Organisationen bei schwerwiegenden Konflikten zu einer großen Herausforderung werden.
Datenschutzbeauftragter: extern oder intern?
Wann lohnt sich die Berufung eines internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wann die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragen? In diesem Prozess sollte sich das Management einer Organisation verschiedene Fragen stellen.
Ist die Kompetenz in den eigenen Reihen vorhanden? Interne Datenschutzbeaftragte müssen einiges an juristischem, aber auch technischem Fachwissen mitbringen, um der Rolle gerecht zu werden. Ist dieses nicht bereits vorhanden, müssen zunächst einige Fort- und Weiterbildungen stattfinden, um die Rolle adäquat besetzen zu können. Somit handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Frage der finanziellen und personellen Ressourcen: Können wir einen Mitarbeitenden entbehren, oder müssten wir jemand neues einstellen? Und können wir uns die zeitlichen Ausfälle auf Grund von Fortbildungen und die Fortbildungskosten leisten?
Außerdem genießt ein interner betrieblicher DSB Kündigungsschutz und hat Ansprüche auf bspw. Fortbildungen und Ausstattung. Die Verantwortung bei Fehlentscheidungen muss dabei rechtlich dennoch die Geschäftsführung tragen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen bringt das entsprechende Fachwissen bereits mit und bleibt (durch Fort- und Weiterbildung) immer auf dem neuesten Stand. Der Beratungsbedarf kann individuell ermittelt werden und sollten Sie unzufrieden sein, lässt sich das Vertragsverhältnis einfach aufkündigen. Bei Fehlentscheidungen haftet nicht das Management, sondern der externe DSB, außerdem können Ausfälle durch Urlaub und Krankheit durch andere Mitarbeitende in dem Beratungshaus aufgefangen werden.
Es lässt sich also zusammenfassen, dass diese Entscheidung von verschiedenen Faktoren abhängig ist:
In den meisten Fällen lohnt sich jedoch die Bestellung eines externen DSB.
Ab wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Ein (externer) Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn 20 Personen oder mehr ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im laufenden Betrieb beschäftigt sind.
Gut zu wissen: Die Anzahl der Mitarbeitenden ergibt sich nicht aus der Anzahl der Vollzeitstellen. Auch Auszubildende, Teilzeitkräfte, Ehrenamtliche oder Leiharbeitnehmer sind zu berücksichtigen, wenn sie auf personenbezogene Daten zugreifen (können).
Geht von einzelnen Verarbeitungstätigkeiten ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen aus oder ist die Organisation zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet, besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch bei weniger als 20 Personen.
Der Datenschutzbeauftragte ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden und eine Bestellungsurkunde ist anzufertigen.
Wir bieten die Stellung des externen Datenschutzbeauftragten in zwei Varianten an:
Je größer die Organisation ist, desto komplexer sind die Abläufe, die Erfordernisse geltenden Rechts und desto höher ist der Beratungsbedarf.
Für Organisationen mit über 100 Mitarbeitenden oder wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden, empfehlen wir unser Individualmodell für die Stellung des Datenschutzbeauftragten. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den zu erwartenden Beratungsaufwand und unterbreiten Ihnen ein Angebot - maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Für kleine Organisationen und Vereine bieten wir unsere Kompaktmodelle an. Profitieren Sie von den günstigen Preisen und der (optionalen) Stellung des externen Datenschutzbeauftragten.
Externe Datenschutzbeauftragte, bundesweit
Sie tun sich schwer einen kompetenten externen Datenschutzbeauftragten in Ihrer Nähe zu finden? Die Bestellung unsere qualifizierten Mitarbeitenden zum externen Datenschutzbeauftragten findet bundesweit statt. Egal in welcher Region und egal in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist, wir nehmen uns der Herausforderung an und sind Ihre Anbieter des externen Datenschutzbeauftragten.
An unseren Standorten in Hannover, Düsseldorf und Mannheim unterstützen wir Sie umfassend: Als Unternehmen für digitale Sicherheit und Datenschutz bieten wir Ihnen Beratung zur Informationssicherheit, Cybersecurity-Beratung, Compliance-Beratung und sind darüber hinaus Anbieter für ein rechtskonformes Hinweisgebersystem. Kontaktieren Sie einfach unsere Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Externer Datenschutzbeauftragter für IT-Dienstleister
Vor allem für IT-Dienstleister ist Datenschutz essenziell. Durch Cloud-Lösungen, Apps oder Software setzen IT-Dienstleister die Anforderungen ihrer Kunden um und verarbeiten damit täglich große Mengen an personenbezogenen Daten. Deutsche Aufsichtsbehörden haben besonders bei dieser Berufsgruppe hohe Ansprüche und fassen den Begriff der Verarbeitung sehr weit. So handelt es sich bereits dann um eine Verarbeitung, wenn die Sichtung von personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
Beispielsweise durch den Support ist der IT-Dienstleister regelmäßig für den Beauftragenden tätig und kann somit auf (Kunden-)Daten zugreifen. Dadurch findet eine Auftragsverarbeitung statt, die durch einen Vertrag geregelt werden muss. Diese ist nur eine der vielen Anforderungen, die durch die DSGVO an IT-Dienstleister gestellt werden. Es müssen einige Pflichten erfüllt und deren Einhaltung nachgewiesen werden (Art. 28, Nr. 3, Abs. h).
Wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter unterstützen Sie bei der Einhaltung der Vorgaben und behalten zusammen den Überblick.
Sie haben Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten?
Kontaktieren Sie uns gerne, unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.