KI-Kompetenz – Was bedeutet das eigentlich?
Seit Februar 2025 sind Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, gem. Art. 4 der KI-Verordnung (KI-VO) dazu verpflichtet, Kompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz aufzubauen. Aber was bedeutet Kompetenz eigentlich?
KI-Kompetenz nach KI-VO
Nach Artikel 4 der KI-VO sind Unternehmen und Organisationen, die Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) einsetzen oder entwickeln, verpflichtet sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen über eine „ausreichende KI-Kompetenz“ verfügen.
Die KI-Verordnung definiert den Begriff ziemlich klar (Artikel 3, Nr. 56):
„KI-Kompetenz“ ist das Wissen, die Fähigkeiten und das Verständnis, das nötig ist, um KI-Systeme verantwortlich und informiert einsetzen zu können – und sich der Chancen, Risiken und Auswirkungen bewusst zu sein.
Das bedeutet: Es reicht nicht, nur technisch zu wissen, wie eine KI funktioniert. Man muss auch verstehen, wie sie Entscheidungen trifft, wie sie sich auf Menschen auswirkt – und wo ethische oder rechtliche Probleme entstehen können.
Warum ist Kompetenz so wichtig?
Ziel ist es, dass nicht nur Entwickler, sondern auch Anwender von KI-Systemen ein gutes Grundverständnis für KI bekommen, um die Systeme sicher und effizient nutzen und dabei die Risiken beherrschen zu können. Mit der nötigen Kompetenz sollen Fehler vermieden werden, bessere Ergebnisse erzielt und ein vertrauter Umgang mit den KI-Systemen geschaffen werden.
Wer muss sich kümmern?
Wer muss sich darum kümmern?
Die Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz betrifft:
- Unternehmen, die KI einsetzen (z. B. in der Personalabteilung oder bei der Produktentwicklung),
- Behörden, die mit KI-Systemen arbeiten (z. B. bei der Bearbeitung von Anträgen),
- Dienstleister, die im Auftrag Dritter KI entwickeln oder betreiben.
Alle diese Gruppen müssen sicherstellen, dass ihr mit KI arbeitendes Personal geschult und informiert ist. Dabei muss beachtet werden, über welches Vorwissen dieses verfügt und in welchem Kontext und für welche Personengruppen das KI-System eingesetzt werden soll.
Was muss konkret getan werden?
Um den Anforderungen des Artikels 4 der EU-KI-Verordnung gerecht zu werden, sollten Organisationen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Grundverständnis für KI fördern: Alle Mitarbeitenden sollten ein grundlegendes Verständnis dafür entwickeln, was Künstliche Intelligenz ist, wie sie funktioniert und für welche Aufgaben sie innerhalb der Organisation eingesetzt wird.
- Rollen und Verantwortlichkeiten klären: Es ist wichtig zu definieren, ob die Organisation als Anbieter oder Anwender von KI-Systemen agiert, da sich daraus unterschiedliche Pflichten ergeben.
- Risiken analysieren: Organisationen sollten die spezifischen Risiken beim Einsatz der KI-Systeme identifizieren und bewerten, um geeignete Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende abzuleiten.
- Zielgruppenspezifische Schulungen anbieten: Nicht jeder Mitarbeitende muss gleich geschult werden. Die Inhalte sollten auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten sein. Technisches Personal benötigt andere Informationen als beispielsweise Mitarbeitende im Personalwesen oder in der Kundenbetreuung. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrungen, Ausbildungen und der Kontext, indem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen.
- Schulungsformate variieren: Je nach Bedarf können unterschiedliche Formate wie Präsenzschulungen, E-Learning-Module oder Workshops eingesetzt werden. Schauen Sie gerne bei uns unter https://www.althammer-kill.de/akademie/seminarangebot oder der Learnbase https://www.althammer-kill.de/akademie/e-learning-1 vorbei und finden Sie das richtige Angebot.
- Dokumentation und Nachweisführung: Es wird empfohlen, die durchgeführten Schulungen zu dokumentieren, um im Falle von Überprüfungen entsprechende Nachweise erbringen zu können.
- Kontinuierliche Aktualisierung der Schulungsinhalte: Da sich Technologien und gesetzliche Rahmenbedingungen stetig weiterentwickeln, sollten Schulungsinhalte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dabei sollte immer drauf geachtet werden, ob zwischenzeitlich andere oder weitere KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden.
- Integration in bestehende Compliance-Strukturen: Die Förderung von KI-Kompetenz sollte Bestandteil der allgemeinen Compliance-Strategie der Organisation sein, um einen ganzheitlichen Ansatz zu gewährleisten.
Gibt es Sanktionen?
Wenn Unternehmen und Organisationen langfristig nichts tun, kann es bei schwerwiegenden Verstößen gegen die KI-VO zu Sanktionen in Form von Geldstrafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des Jahresumsatzes kommen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Artikel 4 der KI-VO mit der Pflicht zur Sicherstellung von KI-Kompetenz muss bereits seit dem 2. Februar 2025 umgesetzt werden. Spätestens ab August 2026 können die Kontrollen der zuständigen Behörden beginnen, sofern es nicht bereits vorher Beschwerden gibt.
Fazit
KI-Kompetenz ist Pflicht – und Chance zugleich
KI-Kompetenz ist mehr als nur ein neues Schulungsthema. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Potentiale von KI-Systemen erschlossen werden und die KI-Systeme sicher, fair und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Wer frühzeitig in die Weiterbildung seines Teams investiert, senkt Risiken – und nutzt gleichzeitig die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz besser aus.
Besuchen Sie zum Beispiel unser KI-Grundlagenseminar (nächster Termin ist der 18.09.2025: https://www.althammer-kill.de/akademie/fortbildungen-und-zertifikatskurse/ki-grundlagenseminar-2-1) Speziell für Führungskräfte und Entscheider bietet sich das KI-Management Seminar an: https://www.althammer-kill.de/akademie/fortbildungen-und-zertifikatskurse/ki-management-workshop
Melden Sie sich für unseren Newsletter an.
Erhalten Sie immer die neuesten und wichtigsten Informationen zum Thema Datenschutz, Informationssicherheit und IT-Sicherheit und Compliance.