Hinweisgeberschutz - Meldestellenbeauftragte/r oder Ombudsperson
Modul 2

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht ist in Form des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) bereits erfolgt. Das zieht Handlungsbedarf für verschiedenste Organisationen nach sich.
Es besteht in der Regel für Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Mitarbeitenden die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten. Um diese dem Gesetz entsprechend zu betreuen, bedarf es externer Unterstützung oder interner Weiterbildung zum Meldestellenbeauftragten. Wir haben die für Sie wichtigen Informationen aufbereitet und für Sie in einer modularen Ausbildung zusammengefasst.
Nutzen für den Lernenden
Nach der Teilnahme an beiden Seminaren haben Sie die notwendige Fachkunde (gem. Abs. 2 HinSchG), um als Meldestellenbeauftragte*r zu agieren.
Nach Teilnahme erhalten Sie die vollständigen Seminar-Unterlagen.
Aufbau des Trainings
Im Seminar erhalten Sie tiefergehende Kenntnis:
- Über Rechten und Pflichten sowie der organisatorischen Einbindung der Ombudsperson,
- über die Rahmenbedingungen der Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter (wie Vertraulichkeitsgebot, Vertraulichkeitsverpflichtung, Grundsätze des Untersuchungsprozesses, etc.),
- zum Ablauf des Untersuchungsprozess,
- über Kommunikation & Gesprächsführungstechniken im Kontext von eingehenden Meldungen.
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung zu Modul 2 setzt die vorherige Teilnahme zu Modul 1 voraus.
Hinweisgeberschutz Modul 2
Das Fachwissen für die Aufgabe als Ansprechpartner/in für den Hinweisgeber wird vermittelt
Hinweisgeberschutz Modul 1 + 2
Das Fachwissen für die Aufgabe als Meldestellenbeauftragter pragmatisch und wirksam vermittelt
*Kosten zzgl. MwSt. p. P.
Zielgruppe
Unsere modulare Ausbildung liefert mit dem ersten Modul eine Grundlagenausbildung für alle Ansprechpartner von internen Meldestellen sowie interessierten weiteren Personen wie Führungskräfte oder Mitarbeitervertretungen. Die Ausbildung ist für alle Branchen gleichermaßen geeignet, es wird jedoch ein Schwerpunkt auf den Bereich der Sozialwirtschaft gesetzt.
Aber auch Kontaktpersonen für interne Meldestellen, die bereits einen internen oder externen Beauftragten installiert haben, profitieren von der zusätzlichen Teilnahme am vorliegenden Modul 2. Sie können besser und wirksamer unterstützen und das erworbene Wissen in die Praxis einbringen.
Ihre organisatorische Ansprechpartnerin

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Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmebedingungen Seminare und Datenschutzhinweise.
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