Der KI-Beauftragte



Setzen Sie KI-Systeme ein und benötigen Unterstützung bei den Umsetzungspflichten? Unser KI-Beauftragter unterstützt Sie gezielt bei Fragen rund um Datenschutz, Informationssicherheit, Compliance und Ethik– als zentrale Schnittstelle zwischen Management, IT und Compliance-Anforderungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre KI-Projekte sicher, regelkonform und zukunftsfähig umgesetzt werden.
Verantwortung für den sicheren KI-Einsatz übernehmen
Viele Unternehmen führen KI ein, ohne eine klare Rolle für Datenschutz, Informationssicherheit, ethische Fragestellungen und Compliance-Anforderungen zu etablieren – das führt zu Unsicherheit und unnötigen Risiken. Unser KI-Beauftragter unterstützt als feste Ansprechperson bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, dem Umgang mit sensiblen und vertraulichen Daten und der Abstimmung zwischen IT, Fachbereichen und Management. So stellen wir sicher, dass der Einsatz von KI in Ihrer Organisation strukturiert, sicher und compliant erfolgt.
Unsere Leistungen
KI-Beauftragter
Die zunehmende Komplexität von KI-Systemen und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen machen es für Organisationen immer schwieriger die Anforderungen der KI-VO ohne Experten zu erfüllen.
Ein KI-Beauftragter unterstützt bei den Fragestellungen von Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance-Anforderungen bis hin zu ethischen Fragen und rechtlichen Risiken. Als Schnittstelle zwischen Management, IT und Fachbereichen sorgt er für die Einhaltung von Standards und die Vermeidung von Risiken Ihrer KI-Projekte – mit Fokus auf Sicherheit und Compliance.
Compliance und Unterstützung bei der rechtlichen Beurteilung
- Überprüfung, ob KI-Anwendungen im Unternehmen unter risikobasierte Kategorien des EU AI Acts oder weiterer relevanter Regularien fallen (z. B. DSGVO, BDSG, KDG, DSG-EKD usw.).
- Beratung zu Dokumentationspflichten, Konformitätsbewertung und erforderlichen Nachweisen gegenüber Aufsichtsbehörden.
- Unterstützung bei der Erstellung bzw. Prüfung von rechtssicheren Datenschutzerklärungen und Verträgen mit Anbietern von KI-Technologien.
Technische Bewertung
- Begleitung der Auswahl und Integration von KI-Systemen unter Berücksichtigung von Sicherheitsarchitektur, Datenflüssen und Schnittstellen.
- Bewertung der eingesetzten Trainingsdaten und Algorithmen im Hinblick auf Fairness, Verzerrung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
- Zusammenarbeit mit IT und Entwicklung zur Identifikation technischer Schwachstellen und möglicher Risiken durch KI-Einsatz.
Ethische Bewertung
- Unterstützung bei der Entwicklung ethischer Leitlinien für den KI-Einsatz im Unternehmen, z. B. zu Transparenz, menschlicher Kontrolle oder Nichtdiskriminierung.
- Bewertung der Auswirkungen von KI auf Mitarbeitende, Kund*innen und weitere Betroffene – mit Blick auf Fairness und Verantwortung.
- Moderation ethischer Entscheidungsprozesse, z. B. bei der Einführung von KI in sensiblen oder personalbezogenen Bereichen.
Schulung und Sensibilisierung
- Entwicklung und Durchführung von zielgruppenspezifischen Trainings zu KI-Grundlagen, Risiken, regulatorischen Anforderungen und Best Practices.
- Förderung der internen Awareness durch regelmäßige Informationsformate, Checklisten oder Guidelines zum verantwortungsvollen KI-Einsatz.
- Beratung von Führungskräften und Fachabteilungen im Umgang mit KI-Anwendungen und deren Auswirkungen auf Prozesse und Verantwortlichkeiten.
Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung
- Bewertung, ob durch die KI-Anwendung Grundrechte (z. B. Nichtdiskriminierung, Datenschutz, Meinungsfreiheit) beeinträchtigt werden könnten.
- Durchführung strukturierter Risikoanalysen unter Berücksichtigung des Anwendungskontexts und möglicher Betroffenengruppen.
- Dokumentation der Ergebnisse inkl. Maßnahmenempfehlungen zur Wahrung von Grundrechten und zur Minimierung negativer Auswirkungen.
Schnittstellenmanagement
- Koordination und Abstimmung zwischen Fachabteilungen, IT, Management und externen Dienstleistern zur Umsetzung von KI-Vorhaben.
- Sicherstellung, dass alle relevanten Stellen (z. B. Datenschutzbeauftragte, Sicherheitsverantwortliche, HR) frühzeitig eingebunden werden.
- Aufbau klarer Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen im Unternehmen.
Monitoring und Reporting
- Entwicklung geeigneter Kennzahlen und Monitoring-Konzepte zur laufenden Beobachtung von Risiken und Compliance-Anforderungen im KI-Betrieb.
- Erstellung regelmäßiger Berichte für das Management zu Fortschritt, Risiken, Maßnahmenstatus und Verbesserungspotenzialen.
- Überprüfung der Einhaltung interner Richtlinien sowie externer regulatorischer Vorgaben über den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen hinweg.
Für wen ist ein KI-Beauftragter relevant?
Ein KI-Beauftragter ist für Organisationen von zentraler Bedeutung, die Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll, sicher und rechtskonform einsetzen möchten. Besonders relevant ist diese Rolle für Unternehmen mit KI-Anwendungen in Hochrisikobereichen, Entwickler und Entwicklerinnen von KI-Lösungen, die gesetzliche Anforderungen frühzeitig einbinden wollen, sowie Organisationen, in denen automatisierte Entscheidungsprozesse bereits Teil des Tagesgeschäfts sind.
Relevante Gesetze & Normen für den KI-Beauftragten
EU-KI-Verordnung (AI Act)
Der AI Act ist das Kernstück der Regulierung von KI in der EU. Er definiert Risikokategorien, Pflichten für Anbieter und Betreiber, Transparenzanforderungen, Konformitätsverfahren und den Aufbau interner Kontrollsysteme. Der KI-Beauftragte sorgt für die Umsetzung dieser Vorgaben im Unternehmen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
KI-Systeme verarbeiten häufig personenbezogene Daten. Der KI-Beauftragte achtet darauf, dass Vorgaben wie Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO), Betroffenenrechte und Transparenzpflichten eingehalten werden – besonders bei automatisierten Entscheidungen (Art. 22 DSGVO).
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das BDSG ergänzt die DSGVO in Deutschland, etwa im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Relevant für KI, wenn Anwendungen z. B. im HR-Kontext eingesetzt werden. Der KI-Beauftragte sorgt für die Einhaltung auch dieser nationalen Anforderungen.
Sektorale Datenschutzgesetze (z. B. DSG-EKD & KDG)
Im kirchlichen Umfeld gelten eigene Datenschutzgesetze. Der KI-Beauftragte stellt sicher, dass auch diese Regelungen bei der Einführung und Nutzung von KI-Lösungen beachtet werden.
NIS-2-Richtlinie (in Umsetzung)
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestimmte Sektoren relevant. Der KI-Beauftragte achtet auf Sicherheitsvorgaben, wenn KI in sicherheitskritischen IT-/OT-Systemen eingesetzt wird.


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Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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