Bei der Bearbeitung von Datenschutzthemen kann man schnell den Fokus verlieren, worum es eigentlich geht – den Betroffenen und den Schutz seiner Daten.
Wir als Datenschutzbeauftragte betrachten eine Datenverarbeitung daher immer auch aus Sicht des Betroffenen und konstruieren „Was wäre, wenn?“-Fälle, z.B. "Was wäre, wenn ein unbefugter Dritter Zugriff auf die Daten des Betroffenen hat?"
Ergibt sich daraus voraussichtlich ein hohes Risiko für den Betroffenen, ist der Verantwortliche der Verarbeitung gemäß Art. 35 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Ziel ist es dabei festzustellen, welcher Schaden dem Betroffenen droht, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit dafür ist und ob die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Daten ausreichen oder angepasst werden müssen.
In unserem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie die Erforderlichkeit für eine DSFA feststellen und Beispiele für Möglichkeiten diese durchzuführen.
Inhalte:
01.12.2020, 09:30 - 10:30 Uhr
Sichern Sie sich jetzt einen Platz!